Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-64561-7

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2012 (1. Auflage)

XII. Außergewöhnliche Belastungen

1. Überblick

Außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung (vgl. Einleitungssatz des § 12 EStG). Um die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, werden sie jedoch ausnahmsweise vom Gesamtbetrag der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen.

Die außergewöhnlichen Belastungen lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen einteilen:

  • Allgemeine Einzelfälle (§ 33 EStG), die nicht einheitlich geregelt werden können, da sie sehr unterschiedlich sind.

  • Typisierte Fälle, die gesetzlich schematisch geregelt werden können, da sie in der Praxis sehr oft vorkommen. Zu diesen typisierten Fällen gehören:

    Unterhaltsleistungen (§ 33a Abs. 1 EStG)

    Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG)

    Behinderung (§ 33b EStG)

Beachte

Die typisierten Fälle haben grundsätzlich Vorrang vor den allgemeinen Einzelfällen (§ 33a Abs. 4 EStG).

Beispiel

Der Stpfl. macht in seiner ESt-Erklärung Anwalts- und Gerichtskosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG geltend, die er aufgewendet hatte, um für seine beiden Söhne A und B im Klagewege die Zulassung zum Studium der Medizin bzw. Zahnmedizin zu erreichen. Der Sohn A ist inzwischen auf richterlicher Anordnung hin an der Medizinischen Hoc...