Kinder im Steuerrecht
3. Aufl. 2013
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IV. Vertrags- und Gestaltungsmöglichkeiten mit und für Kinder(n)
1. Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder
2480Für Eltern kann es von Vorteil sein, Vermögen auf ihre Kinder zu verlagern, um so selbst eine Besteuerungspflicht zu vermeiden. Bis 2011 nicht aus dem Auge verlieren durfte man dabei, dass, sobald das Kind volljährig ist, die erzielten Kapitaleinkünfte beim Kind bei der Prüfung der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge einberechnet wurden. Nachteilig kann auch die Anrechnung bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sein.
2481Vor dem Hintergrund der Absenkung des Sparerfreibetrags bzw. des Sparer-Pauschbetrags und auch wegen des Wegfalls der Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes ist es für Eltern, bei denen das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, durchaus ratsam, Vermögensverlagerungen auf ihre Kinder vorzunehmen.
2012 entsteht bis zu folgendem Volumen noch keine Steuerpflicht:
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Grundfreibetrag | 8 004 € |
Sparer-Pauschbetrag | 801 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € |
Steuerfreiheit für Einkünfte aus Kapitalvermögen bis | 8 841 € |
2482Für den Fall, dass Eltern bisher eigenes Geldvermögen im Namen der Kinder anlegen und die ...