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BeitrRLUmsG: Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften
Verkomplizierung des Steuerrechts und erhöhte Dokumentationsanforderungen
[i]Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. 3. 2012, BStBl 2012 I S. 331Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) vom (BGBl 2011 I S. 2592) gehen auch gravierende Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts einher. Neben der Einführung eines Antragsrechts zugunsten einer fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht im Kontext eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls (§ 2 Abs. 3 ErbStG; s. hierzu ausführlich Eisele, NWB 19/2012 S. 1591) [i]Horst, NWB 21/2012 S. 1729; Viskorf/Haag/Kerstan, NWB 11/2012 S. 927sind weitere wesentliche Neuerungen auf § 7 Abs. 8 ErbStG (Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften) sowie auf die Folgeanpassung des § 15 Abs. 4 ErbStG (Steuerklassenprivileg) zurückzuführen. Der nachfolgende Beitrag thematisiert diese einschneidenden Gesetzesänderungen unter Einbindung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2012 I S. 331), mit denen die Finanzverwaltung erste Antworten auf Zweifels- und Auslegungsfragen zu § 7 Abs. 8, § 15 Abs. 4 ErbStG gibt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Einführung
1. Vorbemerkungen
a) Ehemalige Regelung in den ErbStR 2003
[i]Ergänzung in ErbStH 2003Die damalige R 18 ErbStR 2003 widmete sich der schenku...