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BeitrRLUmsG: Fiktive unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht
Antworten der Verwaltung auf erste Zweifels- und Auslegungsfragen
Mit dem Gesetz [i]Gleich lautende Ländererlasse vom 15. 3. 2012, BStBl 2012 I S. 328zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG) vom (BGBl 2011 I S. 2592) gehen auch gravierende Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einher. Neben der Ergänzung des § 7 ErbStG um einen neuen Abs. 8, der sich Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften widmet, sowie der Erweiterung des § 15 ErbStG um einen neuen Abs. 4 (Steuerklassenzuordnung) ist eine weitere wesentliche Änderung in § 2 ErbStG erfolgt. Die Verankerung des neuen Abs. 3 in § 2 ErbStG trägt dabei dem , Mattner NWB OAAAD-42479, Rechnung und räumt dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls ein Antragsrecht ein, den Erwerb mit allen Konsequenzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterwerfen. Der nachfolgende Beitrag thematisiert diese einschneidende Gesetzesänderung unter Einbindung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2012 I S. 328), mit denen die Finanzverwaltung Antworten auf erste Zweifels- und Auslegungsfragen zu § 2 Abs. 3 ErbStG gibt.
Eine Kurzfassung dieses Beit...