Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen im Schenkungsteuerrecht
Änderungen durch das BeitrRLUmsG
Die ertragsteuerliche [i]Hörster, NWB 50/2011 S. 4208Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen ist ein zentraler und oft streitanfälliger Aspekt der Betriebsprüfung bei Kapitalgesellschaften. In den letzten zwei Jahren ist zunehmend die schenkungsteuerliche Dimension solcher Vorgänge in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt. Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2010 I S. 1207) vertritt die Verwaltung unter Berufung auf ein obiter dictum des BFH die Ansicht, dass verdeckte Gewinnausschüttungen als steuerbare Schenkungen zu behandeln sind. Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) vom hat der Gesetzgeber einen § 7 Abs. 8 ErbStG geschaffen, der disquotale Einlagen mittels einer Fiktion der Schenkungsteuer unterwirft. Außerdem wurde in § 15 Abs. 4 ErbStG ein Steuerklassenprivileg für die Besteuerung verdeckter Gewinnausschüttungen eingeführt. Bei Zugrundelegung des Wortlauts dieser Vorschriften sind die praktischen Auswirkungen dramatisch. Der Beitrag erörtert die gesetzlichen Neuregelungen sowie die Ansicht der Finanzverwaltung vor dem Hintergrund einzelner Fallgruppen.