Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen (IFRS)
1. Rückstellungen als Teilbereich der Schulden
Unter den auf der Passivseite der IFRS-Bilanz aufzunehmenden Schulden sind Außenverpflichtungen zu verstehen. Neben den finanziellen Verbindlichkeiten, die von IFRS 9 erfasst werden, gehören zu den Außenverpflichtungen vor allem:
Personalverpflichtungen nach IAS 19, insbesondere Pensionsverpflichtungen,
tatsächliche und latente Steuerverpflichtungen nach IAS 12,
erhaltene Anzahlungen,
Leasingverbindlichkeiten gem. IFRS 16 und besonders
(sonstige) Rückstellungen nach IAS 37.
Allein die Rückstellungen nach IAS 37 sind Gegenstand dieses Beitrags. Der Standard definiert eine Rückstellung als Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Insoweit besteht kein Unterschied zur HGB-Auffassung.
Burkhardt-Böck, Update IAS 37 – Belastende Verträge, PiR 2020 S. 315
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.), Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 21
Theile in Theile/Dittmar (Hrsg.), IFRS-Handbuch, 7. Aufl. 2024, Rz. 26.1 ff.
Theile, Rückstellungsspiegel und Angaben zu Rückstellungen (IFRS), infocenter
2. Ansatz
Eine Rückstellung ist anzusetzen, wenn