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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Elterngeld, Elternzeit

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Für Eltern, deren Kind nach dem geboren wird, gilt für den Bezug von Elterngeld eine neue Einkommensgrenze. Die neue Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) beträgt für Alleinstehende 150000 € und für Paare 200000 € (bisher 250000 € für Alleinstehende und 300000 € für Paare). Zum sinkt die Einkommensgrenze auf 175000 €. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.

Ab sind Beginn und Ende der Elternzeit vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu melden.

1. Allgemeines

a) Höhe des Elterngeldes

Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit wird für Kinder ein Elterngeld in Höhe von 65 % bis 67 % des letzten Nettoeinkommens gezahlt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 €, höchstens jedoch 1800 € monatlich.

Die Höhe des Elterngelds errechnet sich individuell nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen vor der Geburt.

Für Geburten ab dem besteht kein Anspruch, wenn die berechtigte Person im Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 150000 € (Alleinstehende) bzw. 200000 € (Paare) erzielt hat. Für Geburten ab sinkt die Einkommensgrenze für Paare auf 175000 € sinken.

Grundsätzlich wird Elterngeld bei einem bishe...

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