Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG
2. Aufl. 2010
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8. Bedeutung des BilMoG für eine eigenständige Steuerbilanzpolitik
8.1 Vorbemerkungen und Intention des Gesetzgebers
Die Reform der handelsrechtlichen Bilanzierung durch das BilMoG hat vielschichtige Auswirkungen auf die steuerrechtliche Bilanzierung. Auch die Neufassung des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG hält an der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz fest. Danach ist für den Schluss eines Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Intention des Gesetzgebers war die steuerneutrale Durchführung der Reform der handelsrechtlichen Bilanzierung. Diesem Ziel steht die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz grundsätzlich entgegen. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz überträgt sich im Grundsatz die handelsrechtliche Bilanzierung auf die Steuerbilanz.
Durch die Streichung von § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. wird die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben. Dies führt dazu, dass in Zukunft steuerrechtliche Wahlrechte unabhängig von der Bilanzierung in der Handelsbilanz ausgeübt werden können. Bislang galt, dass steuerrechtliche Wahlrechte in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben waren. ...