Karl Petersen, Christian Zwirner, Kai Peter Künkele, Corinna Boecker, Julia Busch

Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG

2. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61492-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59922-4

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Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG (2. Auflage)

9. Möglichkeiten zur vorgezogenen Anwendung des BilMoG

9.1 Intention des Gesetzgebers

9.1.1 Verschiedene Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen

Das EGHGB regelt die erstmalige Anwendung einer Vielzahl der neuen Vorschriften. Im Mittelpunkt der Erstanwendung wesentlicher neuer Bilanzierungs- und Bewertungsnormen steht Art. 66 Abs. 3 EGHGB, der für den Regelfall die pflichtgemäße Anwendung der neuen Vorschriften für das nach dem beginnende Geschäftsjahr vorsieht.

Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG neu eingeführten bzw. geänderten Regelungen sind vier verschiedene Zeitpunkte zu betrachten. Die zu unterscheidenden Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen des BilMoG sind in Abbildung 124 zusammengefasst.

Art. 66 Abs. 7 und Art. 67 EGHGB regeln darüber hinaus konkrete Sachverhalte bei dem Übergang auf die geänderten bzw. neuen Vorschriften, insbesondere Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte sowie andere Erleichterungen, wie die nur prospektive Anwendung bestimmter Sachverhalte.


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ABB. 124: Übersicht über die Erstanwendungszeitpunkte der durch das BilMoG neu eingeführten bzw. geänderten Regelungen

Vorschrift
Inhalt
Anwendungszeitpunkt
Deregulierende und begünstigen-
de Vorschriften
Geschäftsjahre, die nach dem
beginnen
Vorschriften, die aus der Umset-
zung von EU-Richtlinien*) resultie-
ren
Geschäftsjahre, die nach dem
beginnen
Sondervorschrift hins...