FBO § 3

Erster Teil: Fachberater

Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung

§ 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung ist, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder als Steuerbevollmächtigter bestellt ist.

Fundstelle(n):
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KAAAD-35147