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NWB Nr. 46 vom Seite 3564

Gewährung von Investitionszulage für Fotovoltaikanlagen

Bestellung in 2009 sichert unverminderten Fördersatz

Andreas Ludolph

[i]Lehr, NWB 2009 S. 2659 zur steuerlichen Behandlung von „Privaten” Fotovoltaikanlagen Bei der Anschaffung von Fotovoltaikanlagen stehen wirtschaftlich die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierten Einspeisevergütungen im Vordergrund. Daneben besteht eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW und in einigen Bundesländern durch zusätzliche Fördermittel. Weniger bekannt ist, dass investitionszulagenrechtlich begünstigte Betriebe in Ostdeutschland unter bestimmten Voraussetzungen Investitionszulage für die Anschaffung von Fotovoltaikanlagen erhalten können. Nachstehend werden die Voraussetzungen erläutert, unter denen eine Gewährung von Investitionszulage für nach dem EEG betriebene Fotovoltaikanlagen möglich ist.

I. Rechtsgrundlagen

[i]InvestitionszeiträumeDie Förderung von Investitionen in Ostdeutschland mit Investitionszulage richtet sich nach dem InvZulG 2007 und dem InvZulG 2010.

  • Das InvZulG 2007 fördert letztmals vor dem abgeschlossene Einzelinvestitionen bzw. entstandene Teilherstellungskosten und erfolgte Teillieferungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007).

  • Der Förderzeitraum des InvZulG 2010 umfasst nach dem und vor dem abgeschlossene Einzelinvestitionen. Bei nach dem abgeschlossenen Einzelinvestitionen werden die vor d...

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