VO EG Nr. 1435/2003 Artikel 72

Kapitel VII: Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung

Artikel 72 Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren

Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SCE den Rechtsvorschriften, die für eine nach dem Recht des Sitzstaats der SCE gegründete Genossenschaft maßgebend wären; dies gilt auch für die Vorschriften hinsichtlich der Beschlussfassung durch die Generalversammlung.

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