VO EG Nr. 1435/2003 Artikel 74

Kapitel VII: Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung

Artikel 74 Bekanntmachung der Auflösung

Die Eröffnung eines Verfahrens wegen Auflösung – auch der freiwilligen Auflösung –, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung und sein Abschluss sowie die Entscheidung über die Weiterführung der Geschäftstätigkeit werden unbeschadet einzelstaatlicher Bestimmungen, die zusätzliche Publizitätsanforderungen enthalten, gemäß Artikel 12 bekannt gemacht.

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LAAAC-92989