SchaumwZwStG § 17

Teil 1: Schaumwein

Abschnitt 3: Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich der Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.

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UAAAD-26413