SchaumwZwStG § 17
Teil 1: Schaumwein
Abschnitt 3: Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich der Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.
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UAAAD-26413