Dokument Rückstellungen: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
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Rückstellungen: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Nach dem darf eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für die Kosten einer zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum keine Rückstellung bilden. Nach Ansicht des BFH fehle es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folge weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung des Mandanten bei tatsächlicher Aufbewahrung durch den Berater. Eine zivilrechtliche Verpflichtung für die Dauer der Mandatsbindung reiche nicht aus. Damit hat der BFH das erstinstanzliche Urteil des bestätigt.
I. Definition und Ansatz
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Geschäftsunterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Diese für Unternehmen sehr kostspielige Verpflichtung ist durch eine gewinnmindernde Rückstellung (für ungewisse Verbindlichkeiten) bilanziell zu berücksichtigen.
Der hierfür notwendige Verpflichtungscharakter (R 5.7 Abs. 2 EStR) kann sic...