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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Geschäftsunterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Diese für Unternehmen sehr kostspielige Verpflichtung ist durch eine gewinnmindernde Rückstellung (für ungewisse Verbindlichkeiten) bilanziell zu berücksichtigen.

Der hierfür notwendige Verpflichtungscharakter (R 5.7 Abs. 2 EStR) kann sich aus der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ergeben (§ 257 HGB, § 147 AO, § 14b UStG) oder auch aufgrund einer vertraglichen Aufbewahrungspflicht, z. B. Aufbewahrung von Konstruktionszeichnungen. Maßgeblich ist, dass die Verpflichtung in abgelaufenen Geschäftsjahren wirtschaftlich verursacht ist und der Bilanzierende sich der Verpflichtung nicht mehr entziehen kann (IDW RH HFA 1.009, Stellungnahme v. ).

Durch das BilMoG hat sich hinsichtlich des Ansatzes von Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen keinerlei Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben. Aufwandrückstellungen sind indes nicht mehr möglich.

Übersicht zu den Aufbewahrungspflichten:


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Betroffene Unterlagen (§ 257 Abs. 1 HGB, ...

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