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InfoCenter - Stand: 19.09.2024

Liquidationsbilanz (HGB)

Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul und Dr. Tim Palm

1. Begriff

Die Liquidation eines Unternehmens bedeutet im Allgemeinen dessen Auflösung. Das Schrifttum bezeichnet die Liquidation ferner als freiwillige, planmäßige sowie außerhalb eines Insolvenzverfahrens vollzogene Beendigung von Unternehmen. Teile der Literatur subsumieren ihr auch die zwangsweise Auflösung eines Unternehmens. Die Begriffe „Abwicklung“ und „Liquidation“ sowie „Auflösung“ werden im Folgenden synonym gebraucht.

Die Auflösung des Unternehmens bedeutet die Änderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks, der fortan keine werbende Tätigkeit, sondern die Liquidation der Gesellschaft umfasst.

Der Auflösung schließt sich die Auseinandersetzung an. Dieses Verfahren hat vor allem zum Ziel, alle Vermögenswerte in liquide Mittel umzuwandeln, Gesellschaftsgläubiger zu befriedigen und einen verbleibenden Restbetrag unter den Eigenkapitalgebern zu verteilen. Dazu werden sog. Liquidatoren bzw. Abwickler bestellt.

Während die Verteilung des Liquidationserlöses an die verbleibenden Unternehmenseigner die Beendigung der Gesellschaft darstellt, ist das Erlöschen der Firma bzw. der Schluss der Abwicklung i. d. R. zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Anschließend erfolgt die Löschung im Handelsregister.

Literatur

Endriss (Hrsg.), Bilanzbuchhalter-Handbuch, 14. Aufl. 2023

Deubert, S. Liquidationsrechnungslegung der Personengesellschaft, in Deubert/Förschle/Störk (Hrsg.), Sonderbilanzen, 6. Aufl. 2021

Deubert, T. Abwicklungs-/Liquidationsrechnungslegung der Kapitalgesellschaft, in Deubert/Förschle/Störk (Hrsg.), Sonderbilanzen, 6. Aufl. 2021

Winnefeld, Bilanz-Handbuch, 5. Aufl. 2015, S. 2579-2611

Eisele/Knobloch, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl. 2019, S. 1331-1374

Rogler, 4. Teil: Liquidationsbilanzen, B. Externe Liquidationsrechnungslegung, in Veit (Hrsg.), Sonderbilanzen, 2004, S. 263-302

Leuz/Leuz, 4. Hauptteil: Sanierungsbilanzen, Insolvenzbilanzen, Liquidationsbilanzen, in Leuz (Hrsg.), Sonderbilanzen, 2003

2. Externe und interne Liquidationsrechnungslegung

2.1. Definitionen

Die externe Liquidationsrechnungslegung richtet sich an dieselben Adressaten wie der Jahresabschluss, sie unterliegt handelsrechtlichen Vorschriften und erfolgt periodisch. Die interne Liquidationsrechnungslegung dagegen ist eine besondere Form der Rechnungslegung der Liquidatoren bzw. Abwickler gegenüber den Unternehmenseignern. Sie ist keinen gesetzlichen Regelungen unterworfen.

2.2. Personenhandelsgesellschaften

2.2.1. Externe Liquidationsrechnungslegung
2.2.1.1. Allgemeines

Auch während der Liquidation müssen Personenhandelsgesellschaften ihren allgemeinen handelsrechtlichen Pflichten im Bereich der Rechnungslegung (§§ 238 ff. HGB) nachkommen. Auch die steuerlichen Pflichten (§ 5 EStG) bestehen im Liquidationsverfahren fort. Die externe Liquidationsrechnungslegung umfasst insoweit

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