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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 278

Update: Neue Angabepflicht zur Bestandsgefährdung nach IDW PS 270?

Bundessteuerberaterkammer vertritt andere Meinung als IDW

WP/StB Dipl.-Kfm. Mark Schüttler

Im Juni 2018 verabschiedete das IDW seinen neuen Prüfungsstandard zur Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n. F.). Der Standard verpflichtet bestandsgefährdete Unternehmen zur umfangreichen Anhangangabe; ihr Fehlen soll zur Einschränkung führen. Von der IDW-Vorgabe sind insbesondere kleine Gesellschaften betroffen, die mangels Lagebericht derzeit nicht über ihre Bestandsgefährdung berichten müssen. Schon im März 2018 hatte allerdings auch die Bundessteuerberaterkammer ihre Hinweise zur Unternehmensfortführung bei der Abschlusserstellung reformiert. Darin erklärt sie – abweichend vom IDW – die Angabe in den meisten Fällen für nur informatorisch, hält sie also gerade für nicht verpflichtend.

Hillebrand, Going-Concern-Check, Checkliste NWB UAAAC-35125

Kernaussagen
  • Mit der wesentlichen Unsicherheit führt IDW PS 270 n. F. einen dem HGB unbekannten Begriff ein, der als Synonym zum dem HGB bekannten Begriff des bestandsgefährdenden Risikos erklärt wird und diesen trotzdem nicht ersetzen kann: Im neuen Bestätigungsvermerk muss der Abschlussprüfer künftig mit beiden Begriffen operieren.

  • Liegt keine Bestandsgefäh...

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