Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (September 2010)

Ergänzende Vorschriften

§§ 735, 736 ZPO, Abschn. 33 VollstrA

1. Begriffe

1Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (Satz 1) sind z. B. OHG, KG, GbR, nicht rechtsfähiger Verein, Arbeitsgemeinschaft.

2Zweckvermögen (Satz 2) sind z. B. Anstalten, Stiftungen i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG.

3Sonstige einer juristischen Person ähnliche steuerpflichtige Gebilde (Satz 2) sind z. B. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG).

2. Vollstreckung in das „Gesellschaftsvermögen„, Voraussetzungen

4Das Gebilde als solches ist nach den Einzelsteuergesetzen steuerpflichtig (z. B. nach dem UStG, GewStG).

5Ein entsprechendes Leistungsgebot ist ergangen (§ 254 Abs. 1):

  1. Bei der OHG und KG genügt ein gegen die Gesellschaft (Firma) gerichtetes Leistungsgebot (§ 124 Abs. 2 HGB bzw. § 161 Abs. 2 HGB  i. V. m. § 124 Abs. 2 HGB).

  2. Bei der GbR genügt, soweit sie nach dem materiellen Steuerrecht als solche steuerpflichtig sein kann, ein Leistungsgebot gegen die Personenvereinigung (Abschn. 33 Abs. 1 Satz 1 VollstrA). § 736 ZPO, wonach ein gegenüber allen Gesellschaften erlassenes Urteil (Leistungsgebot) erforderlich ist, steht dem nicht entgegen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die GbR rechts- und parteifähig, soweit sie eigene...