IFRS 7 B8D

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.

Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben (Paragraphen 31-42)

Änderungen der Wertberichtigung (Paragraph 35H)

B8D

Nach Paragraph 35H muss ein Unternehmen die Gründe für Änderungen an der Wertberichtigung in der Periode erläutern. Zusätzlich zur Überleitungsrechnung von den Anfangs- auf die Schlusssalden der Wertberichtigung müssen die Änderungen möglicherweise weitergehend erläutert werden. Diese Erläuterung kann eine Analyse der Gründe für Änderungen der Wertberichtigung während der Periode beinhalten, einschließlich

(a)

der Zusammensetzung des Portfolios,

(b)

des Volumens der erworbenen oder ausgereichten Finanzinstrumente und

(c)

der Schwere der erwarteten Kreditverluste.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719