IFRS 7 44R

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

44R

Durch Angaben — Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7), veröffentlicht im Dezember 2011, wurden die Paragraphen 13A–13F sowie B40–B53 eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Die darin verlangten Angaben sind rückwirkend zu machen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719