IFRS 7 44L

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

44L

Durch Verbesserungen an den IFRS, veröffentlicht im Mai 2010, wurden Paragraph 32A eingefügt und die Paragraphen 34 und 36–38 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderungen auf ein früheres Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719