IFRS 7 44D

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

44D

Durch Verbesserungen an den IFRS, veröffentlicht im Mai 2008, wurde Paragraph 3(a) geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung auf ein früheres Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben und auch die Änderungen an Paragraph 1 von IAS 28, Paragraph 1 von IAS 31 und Paragraph 4 von IAS 32, veröffentlicht im Mai 2008, auf dieses Geschäftsjahr anzuwenden. Ein Unternehmen darf die Änderung prospektiv anwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719