IFRS 7 12D

Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz

Umgliederung

12D

Hat ein Unternehmen finanzielle Vermögenswerte seit dem letzten Abschlussstichtag aus der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet“ in die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ oder aus der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet“ in die Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ oder die Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet“ umgegliedert, hat es Folgendes anzugeben:

(a)

den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte am Abschlussstichtag und

(b)

den Gewinn oder Verlust aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, der ohne Umgliederung der finanziellen Vermögenswerte während der Berichtsperiode erfolgswirksam oder im sonstigen Ergebnis erfasst worden wäre.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-10719