IAS 1 32
Abschluss
Allgemeine Merkmale
Saldierung von Posten
32
Ein Unternehmen darf Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nicht miteinander saldieren, sofern nicht die Saldierung von einem IFRS vorgeschrieben oder gestattet wird.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341