IAS 1 90

Struktur und Inhalt

Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis

Sonstiges Ergebnis in der Periode

90

Ein Unternehmen hat entweder in der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis oder im Anhang den Betrag der Ertragsteuern anzugeben, der auf die einzelnen Posten des sonstigen Ergebnisses, einschließlich der Umgliederungsbeträge, entfällt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341