IAS 1 117D

Struktur und Inhalt

Anhangangaben

Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden

117D

Liefert ein Unternehmen unwesentliche Angaben zu seinen Rechnungslegungsmethoden, so dürfen diese wesentliche Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden nicht verschleiern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341