IAS 16 81C

Zeitpunkt des Inkrafttretens

81C

Durch IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (in der 2008 überarbeiteten Fassung) wurde Paragraph 44 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 3 (überarbeitet 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch diese Änderung anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAJ-49988