IAS 16 71

Ausbuchung

71

Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös, sofern vorhanden, und dem Buchwert des Gegenstands zu bestimmen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAJ-49988