IAS 37 69

Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Belastende Verträge

69

Bevor eine gesonderte Rückstellung für einen belastenden Vertrag gebildet wird, erfasst ein Unternehmen jeglichen Wertminderungsaufwand für die im Rahmen der Vertragserfüllung verwendeten Vermögenswerte (siehe IAS 36).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572