IAS 37 17

Ansatz

Rückstellungen

Ereignis der Vergangenheit

17

Ein Ereignis der Vergangenheit, das zu einer gegenwärtigen Verpflichtung führt, wird als verpflichtendes Ereignis bezeichnet. Ein Ereignis ist ein verpflichtendes Ereignis, wenn ein Unternehmen keine realistische Alternative zur Erfüllung der durch dieses Ereignis entstandenen Verpflichtung hat. Das ist nur der Fall,

(a)

wenn die Erfüllung einer Verpflichtung rechtlich durchgesetzt werden kann, oder

(b)

wenn, im Falle einer faktischen Verpflichtung, das Ereignis (das aus einer Handlung des Unternehmens bestehen kann) gerechtfertigte Erwartungen bei anderen Parteien hervorruft, dass das Unternehmen die Verpflichtung erfüllen wird.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572