IAS 34 8A

Inhalt eines Zwischenberichts

Mindestbestandteile eines Zwischenberichts

8A

Stellt ein Unternehmen die Ergebnisbestandteile gemäß Paragraph 10A von IAS 1 (in der 2011 geänderten Fassung) in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung dar, so hat es die verkürzten Zwischenberichtsdaten dort auszuweisen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570