IAS 34 59

Zeitpunkt des Inkrafttretens

59

Durch die im Oktober 2018 veröffentlichte Verlautbarung Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) wurde Paragraph 24 geändert. Diese Änderung ist prospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderung früher an, hat es dies anzugeben. Ein Unternehmen hat diese Änderung anzuwenden, wenn es die geänderte Definition von „wesentlich“ in Paragraph 7 von IAS 1 und den Paragraphen 5 und 6 von IAS 8 anwendet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570