IAS 34 48

Zeitpunkt des Inkrafttretens

48

Durch IFRS 3 (in der 2008 überarbeiteten Fassung) wurde Paragraph 16(i) geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 3 (überarbeitet 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese frühere Periode auch diese Änderung anzuwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAD-01570