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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 5/05 EFG 2007 S. 86 Nr. 2

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 S. 1, AO § 226, BGB § 387, InsO § 95, InsO § 96, InsO § 287 Abs. 2, InsO § 294 Abs. 1, InsO § 294 Abs. 3

Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren

Leitsatz

Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.

Das Finanzamt kann in der Restschuldbefreiungsphase gegen Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners mit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steueransprüchen aufrechnen.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 86 Nr. 2
EAAAC-05522

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.06.2006 - 2 K 5/05

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