Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren
Leitsatz
Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst
nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.
Das Finanzamt kann in der Restschuldbefreiungsphase gegen Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners mit
vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steueransprüchen aufrechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 86 Nr. 2 EAAAC-05522
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.06.2006 - 2 K 5/05
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