Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV 96/59 U BStBl 1961 III S. 542

Leitsatz

  1. Ob eine Versäumnis entschuldbar erscheint ( § 168 Abs. 2 AO), ist eine Rechtsfrage. Im übrigen ist die Festsetzung des Verspätungszuschlages eine Ermessensentscheidung, die von den Steuergerichten nur daraufhin nachgeprüft werden kann, ob eine Ermessensverletzung, beurteilt nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung, vorgelegen hat (vgl. Gutachten des Bundesfinanzhofs Gr.S. D 1/51 S vom , BStBl 1951 III S. 107, Slg. Bd. 55 S. 277).

  2. Ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe kann sich bei verspäteter Abgabe seiner eigenen Steuererklärungen nicht darauf berufen, daß die Steuererklärungen seiner Mandanten bevorzugt zu erledigen seien.

  3. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag gemäß §§  93, 95 AO nachträglich auch dann herabsetzen, wenn gegen die Festsetzung bereits ein Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Rechtsbeschwerde) eingelegt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 542
BFHE 1962 S. 761 Nr. 73
DAAAB-47914

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 03.08.1961 - IV 96/59 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen