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BFH Urteil v. - V R 69/77 BStBl 1979 II S. 641

Gesetze: AO (1977) § 152AO (a.F.) § 168 Abs. 2

Leitsatz

War in einem Steuerbescheid ein Verspätungszuschlag festgesetzt (§ 168 AO a.F., § 152 AO 1977) und wird die Steuerschuld in der Einspruchsentscheidung oder einem Änderungsbescheid (§ 94 AO a.F., § 172 AO 1977) herabgesetzt, so hat das FA zu prüfen, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschlags maßgebenden Gesichtspunkte noch gegeben sind. Denn durch die Herabsetzung der Steuerschuld haben sich die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Gesichtspunkte geändert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 641
BFHE S. 17 Nr. 128,
FAAAB-01696

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BFH, Urteil v. 29.03.1979 - V R 69/77

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