Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 85/85 BStBl 1991 II S. 2

Gesetze: AO 1977 § 152 Abs. 1 und 2AO 1977 § 365 Abs. 3

Entscheidet das FA in einem Steueränderungsbescheid, der bisher festgesetzte Verspätungszuschlag bleibe unverändert erhalten, erfolgt dies durch Verwaltungsakt. Keine erneute Beschwerde gegen unveränderte Verspätungszuschlagfestsetzung im Änderungsbescheid erforderlich, wenn über Beschwerde gegen Verspätungszuschlag noch nicht entschieden worden ist

Leitsatz

Die Entscheidung des FA in einem Umsatzsteueränderungsbescheid, daß "der bisher festgesetzte Verspätungszuschlag unverändert erhalten" bleibe, erfolgt durch Verwaltungsakt. Gegen diesen Bescheid braucht der Steuerpflichtige nicht erneut Beschwerde einzulegen, wenn er gegen die vorangegangene Festsetzung des Verspätungszuschlags rechtzeitig Beschwerde erhoben hatte, die noch nicht beschieden worden war.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 2
BFH/NV 1990 S. 89 Nr. 12
BFH/NV 1991 S. 499 Nr. 8
JAAAA-93531

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 20.09.1990 - V R 85/85

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen