HOAI § 41

Teil 3: Objektplanung

Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke

§ 41 Anwendungsbereich

Ingenieurbauwerke umfassen:

  1. Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,

  2. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,

  3. Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1,

  4. Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen und wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Absatz 2,

  5. Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,

  6. konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,

  7. sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.

Fundstelle(n):
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PAAAF-81393