PatG § 14

Erster Abschnitt: Das Patent

§ 14 Inhalt des Patentanspruchs [1]

1Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. 2Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.

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GAAAB-17625

1Anm. d. Red.: § 14 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2166) mit Wirkung v. 13. 12. 2007.