Hinzuschätzung steuerpflichtiger Zinseinnahmen bei ungeklärten Vermögenszuwächsen
Leitsatz
Bei ungeklärten Einlagen auf einem betrieblichen Konto (2 x 100.000,-- DM) ist eine auf die Verletzung der Mitwirkungspflichten
des Steuerpflichtigen gestützte Hinzurechnung gleich hoher betrieblicher Einnahmen nur dann gerechtfertigt, wenn die Finanzbehörde
Feststellungen treffen kann, nach denen entsprechende steuerpflichtige Einnahmen zumindest wahrscheinlich sind. Deutet die
überwiegende Wahrscheinlichkeit hingegen auf die Herkunft der Einlagen aus verheimlichten Sparguthaben, kommt lediglich die
Hinzuschätzung der hieraus zu erwirtschaftenden Zinseinnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 659 Nr. 11 EFG 2003 S. 502 Nr. 8 INF 2003 S. 242 Nr. 7 FAAAB-13279
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E
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