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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 7587/99 E EFG 2003 S. 502 Nr. 8

Gesetze: AO § 158, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 1

Hinzuschätzung steuerpflichtiger Zinseinnahmen bei ungeklärten Vermögenszuwächsen

Leitsatz

Bei ungeklärten Einlagen auf einem betrieblichen Konto (2 x 100.000,-- DM) ist eine auf die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen gestützte Hinzurechnung gleich hoher betrieblicher Einnahmen nur dann gerechtfertigt, wenn die Finanzbehörde Feststellungen treffen kann, nach denen entsprechende steuerpflichtige Einnahmen zumindest wahrscheinlich sind. Deutet die überwiegende Wahrscheinlichkeit hingegen auf die Herkunft der Einlagen aus verheimlichten Sparguthaben, kommt lediglich die Hinzuschätzung der hieraus zu erwirtschaftenden Zinseinnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Betracht.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 659 Nr. 11
EFG 2003 S. 502 Nr. 8
INF 2003 S. 242 Nr. 7
FAAAB-13279

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.10.2002 - 17 K 7587/99 E

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