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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4846/99 EFG 2001 S. 1606

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AO 1977 § 39

Sonderwerbungskostenabzug von Aufwendungen einer Grundstücksgesellschaft bei Vermögenslosigkeit des anderen Gesellschafters

Werbungskostenzurechnung bei Grundstücksgesellschaften

gesonderter und einheitlicher Feststellung

der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1995

der Grundstücksgemeinschaft …

Leitsatz

Werden Aufwendungen einer vermögensverwaltenden, aus zwei Gesellschaftern bestehenden GbR ausschließlich von einem Gesellschafter getragen, kommt eine vom Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zurechnung der Werbungskosten nur dann in Betracht, wenn dem zahlenden Gesellschafter im Zeitpunkt der Aufwandserbringung die Zahlungsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit des anderen Gesellschafters und damit der endgültige Ausfall seiner zivilrechtlichen Ausgleichsforderung bekannt gewesen ist, so dass der zahlende Gesellschafter den Aufwand als eigenen und nicht als Drittaufwand für die Gesellschaft bzw. den anderen Gesellschafter erbringt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 136 Nr. 3
EFG 2001 S. 1606
XAAAB-09917

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Finanzgericht München, Urteil v. 29.08.2001 - 1 K 4846/99

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