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FG Köln Urteil v. - 4 K 2138/02 EFG 2004 S. 804

Gesetze: EStG § 21 Abs 1, AO § 180, AO § 180 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2a, EStG § 21

Immobilien:

Einkünfte aus einer Vermietungs-GbR - Inkongruente Einkünftezurechnung

Leitsatz

1) Anteile am Gewinn und Verlust einer Vermietungs-GbR stehen den Gesellschaftern grundsätzlich im Umfang der Gesellschaftsbeteiligung zu, es sei denn, die Gesellschafter haben eine im Gemeinschaftsverhältnis begründete abweichende Vereinbarung getroffen.

2) Eine im Gemeinschaftsverhältnis begründete abweichende Einkünftezurechnung ist bei der Übernahme eines höheren Kostenanteils durch einen Gesellschafter grundsätzlich gegeben. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Übernahme infolge der Vermögensverhältnisse des Mitgesellschafters zunächst gegen den Willen des Übernehmenden erfolgt und diesem bereits im Zahlungszeitpunkt bewusst ist, dass ein zivilrechtlicher Regressanspruch gegen den Mitgesellschafter nicht durchsetzbar sein wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1065 Nr. 18
EFG 2004 S. 804
EFG 2004 S. 804 Nr. 11
INF 2004 S. 245 Nr. 7
KAAAB-17200

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FG Köln, Urteil v. 21.01.2004 - 4 K 2138/02

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