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GbR-Vertrag: Errichtung freiberufliche Bürogemeinschaft – Muster
GbR-Vertrag Errichtung freiberufliche Bürogemeinschaft
Während sich bei einer Sozietät Angehörige eines freien Berufes zu einer gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen, beschränkt sich die Verbindung bei einer Büro- oder Praxisgemeinschaft auf die gemeinschaftliche Nutzung und Unterhaltung von Geschäfts- oder Praxisräumen, Büroeinrichtungen und Organisationsmitteln sowie Personal, regelmäßig gegen eine Kostenbeteiligung. Nach außen treten die Partner selbstständig und auf eigene Rechnung auf.
Nach den ab geltenden Neuregelungen des § 55h Abs. 1 StBerG und des § 59q BRAO sind Bürogemeinschaften von Freiberuflern weitgehend liberalisiert worden und damit für viele Formen der Kooperation attraktiv geworden. In einer Bürogemeinschaft können zukünftig Steuerberater*innen und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte nicht nur mit Angehörigen ihres Berufsstandes, sondern auch z.B. mit gewerblich tätigen Berufsträgern zusammenarbeiten.
Die Bürogemeinschaft stellt regelmäßig eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, bei der die Vorschriften §§ 705 ff. BGB zu beachten sind. Bei diesen unterscheidet man zwischen Außengesellschaften als solchen, bei denen die Gesellschafter als Gesamthand am Rechtsverkehr teilnehmen, und Innengesellschaften, bei denen die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit nicht nach Außen auftreten.
Die GbR ist als solche auch grundbuchfähig, so dass sie auch bspw. Eigentum an dem von ihr gemeinschaftlich genutzten Grundbesitz oder den Räumlichkeiten und grundstücksgleichen Rechten sowie beschränkt dingliche Rechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erwerben kann (BGH, V ZB 74/08).
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