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Arbeitshilfe Oktober 2013

AG - Kapitalherabsetzung und -erhöhung, Handelsregisteranmeldung

ETL Rechtsanwälte GmbH

Die vereinfachte kombinierte Kapitalherabsetzung- und -erhöhung einer Aktiengesellschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Handelsregisteranmeldung und der anschließenden Eintragung. Der Handelsregisteranmeldung ist ein satzungsändernder und notariell zu beurkundender Hauptversammlungsbeschluss vorausgegangen. Hinsichtlich der Anmeldung und Eintragung der Durchführung sind die §§ 234, 235 ff. AktG zu beachten.

Mehr zum Thema und den Voraussetzungen einer kombinierten Kapitalherabsetzung- und -erhöhung einer Aktiengesellschaft sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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