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Arbeitshilfe Oktober 2013

AG - Kapitalherabsetzung, Handelsregisteranmeldung

ETL Rechtsanwälte GmbH

Die ordentliche Kapitalherabsetzung einer Aktiengesellschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Handelsregisteranmeldung und der anschließenden Eintragung im Handelsregister. Die Handelsregisteranmeldung ist ein satzungsändernder und notariell zu beurkundender Hauptversammlungsbeschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals vorausgegangen. Hinsichtlich der Anmeldung und Eintragung der Durchführung sind die §§ 222 AktG zu beachten.

Mehr zum Thema der ordentlichen Kapitalherabsetzung einer Aktiengesellschaft sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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