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BFH Urteil v. - IV R 255/82 BStBl 1983 II S. 621

Gesetze: AO (1977) § 121 Abs. 2 Nr. 2AO (1977) § 126 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2AO (1977) § 193 Abs. 1

Leitsatz

1. Zur Begründung einer Prüfungsanordnung aus § 193 Abs. 1 AO 1977.

2. Ein Begründungsmangel kann auch dadurch geheilt werden, daß der Betriebsprüfer dem Steuerpflichtigen die Gründe für die Anordnung der Prüfung mitteilt; es ist unschädlich, daß die Begründung nicht in die später ergangene Beschwerdeentscheidung aufgenommen worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 621
BFHE S. 407 Nr. 138,
SAAAB-02736

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BFH, Urteil v. 28.04.1983 - IV R 255/82

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