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BFH Urteil v. - IV R 232/82 BStBl 1985 II S. 568

Leitsatz

Soll beim Steuerpflichtigen außerhalb des allgemeinen Prüfungsrhythmus aus besonderem Anlaß eine Betriebsprüfung durchgeführt werden, so müssen hierfür Gründe in den betrieblichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen vorliegen. Die Finanzbehörde muß hierbei erwägen, ob die erforderliche Aufklärung auch ohne Betriebsprüfung erreicht werden kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 568
MAAAB-03120

Preis:
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BFH, Urteil v. 24.01.1985 - IV R 232/82

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