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BFH Urteil v. - I R 121/71 BStBl 1973 II S. 746

Leitsatz

1. Stirbt ein Gesellschafter einer OHG und wird die OHG ohne die Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt, so ist der Bescheid über die einheitliche Feststellung des im Jahr des Todes des Gesellschafters erzielten Gewinns nicht nur der OHG, sondern auch den Erben bekanntzugeben.

2. Auch im Rechtsstreit über die Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheides sind die Erben des verstorbenen Gesellschafters notwendig beizuladen.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 746
BFHE S. 1 Nr. 110,
HAAAB-00106

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BFH, Urteil v. 23.05.1973 - I R 121/71

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